Tütenspender für Hundekottüten am Niddablick
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Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2821 entstanden aus Vorlage: OF 726/9 vom 07.01.2014
Betreff: Tütenspender für Hundekottüten am Niddablick Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit der Aufstellung eines Hundetütenspenders am Niddablick , einem von Spaziergängern mit und ohne Hunde stark frequentierten Weg, zu prüfen und zu berichten.
Begründung: Die starke Frequenz bringt es leider mit sich, dass auch der Anteil der sich fehl verhaltenden Hundebesitzer damit korreliert. Für den Fall einer Aufstellung steht ein Pate für die Bestückung des Tütenspenders zur Verfügung, dessen Name und Anschrift dem Ortsbeirat bekannt sind. Gegebenenfalls wird auch um Auskunft gebeten, wie sich der Pate mit den Tüten versorgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2014OFOF 726/9Tütenspender für Hundekot-Tüten am NiddablickOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2014Sie sind hierOMOM 2821Tütenspender für Hundekottüten am NiddablickDirektanregung
- 5. Mai 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 623Tütenspender für Hundekottüten am NiddablickStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats