Sitzbänke aus Stein um den Brunnen mit Denkmal Am Weißen Stein
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Anregung an den Magistrat vom 05.12.2013, OM 2753 entstanden aus Vorlage: OF 707/9 vom 20.11.2013
Betreff: Sitzbänke aus Stein um den Brunnen mit Denkmal Am Weißen Stein Etwa Anfang November 2013 wurden zwei Oberteile/Sitzflächen am Brunnen Am Weißen Stein entfernt. Der Magistrat wird gebeten, eine stabilere, tiefer reichende Verankerung der 15 Zentimeter starken Oberteile/Sitzflächen mit den Unterteilen zu prüfen, gegebenenfalls möglichst bald umzusetzen und anschließend zu berichten.
Begründung: Nach Auskunft aus dem zuständigen Baubezirk Nord/Ost des Amtes für Straßenbau und Erschließung ist dort von einer Entfernung, zum Beispiel aus bautechnischen Gründen, nichts bekannt. Man nimmt auch dort an, dass die Sitzteile entwendet/gestohlen wurden. Wegen der Schwere der Teile wäre dazu allerdings technisches Gerät erforderlich gewesen. Ein erstaunlicher Vorgang! Inzwischen wurde ein weiteres Sitzteil, 140 x 65 Zentimeter x 15 Zentimeter aus der Befestigung gelöst; ob als Vorbereitung für eine weitere Entwendung, bleibt noch offen. Die Urheberrechte für die Gestaltung des Platzes Am Weißen Stein liegen bei einem Architekten, dessen Name und Anschrift dem Ortsbeirat bekannt sind. Der Architekt hat sich bei Rückfrage gesprächsbereit gezeigt und auch schon einen Vorschlag für eine Lösung geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2013OFOF 707/9Sitzbänke aus Stein um den Brunnen mit Denkmal Am Weißen SteinOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2013Sie sind hierOMOM 2753Sitzbänke aus Stein um den Brunnen mit Denkmal Am Weißen SteinDirektanregung
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 238Sitzbänke aus Stein um den Brunnen mit Denkmal Am Weißen SteinStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats