Vorstellung der Nachverdichtungspläne/Stadtumbau bis 2030
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Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 272 entstanden aus Vorlage: OF 101/9 vom 07.08.2011
Betreff: Vorstellung der Nachverdichtungspläne/Stadtumbau bis 2030 Der Magistrat wird aufgefordert, noch im Jahr 2011 eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Auswirkungen der jüngst vom Planungsdezernenten der Presse vorgestellten Ideen für den Stadtumbau bis 2030 durchzuführen. Der Planungsdezernent sollte die Gelegenheit zur Vorstellung und Erläuterung der Pläne sowie zu ihrer Diskussion nutzen.
Begründung: Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, gibt es im Planungsdezernat konkretisierte Überlegungen für einen Stadtumbau mit erheblichen Auswirkungen auch auf den Ortsbezirk 9. Eine möglichst frühzeitige Information des Ortsbeirats sowie eine umgehende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist sicherzustellen. Insbesondere die Planungsabsichten bezüglich Nachverdichtung der Wohnbebauung in Ginnheim führen zu einer erheblichen Verunsicherung der Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2011OFOF 101/9Vorstellung der Nachverdichtungspläne/Stadtumbau bis 2030Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2011Sie sind hierOMOM 272Vorstellung der Nachverdichtungspläne/Stadtumbau bis 2030Direktanregung
- 12. September 2011Antwort des Magistrats · nach 5 WochenSTST 1027Vorstellung der Nachverdichtungspläne / Stadtumbau bis 2030Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats