Unterbindung des Schleichverkehrs im nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad (II)
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Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2623 entstanden aus Vorlage: OF 727/5 vom 23.12.2017
Betreff: Unterbindung des Schleichverkehrs im nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad (II) Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schleichverkehr durch den nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad zu unterbinden.
Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich zunehmend über den immer größer werdenden Anteil des Schleichverkehrs durch den nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad. Besonders beliebt ist die abendliche Abkürzung durch den Bachflußweg. Die Felder sind aus gutem Grunde nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben, und dies sollte daher auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Da das Gebiet von den Bürgerinnen und Bürgern gerne als Naherholungsgebiet genutzt wird, ist dieses Verhalten besonders störend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Dezember 2017OFOF 727/5Unterbindung des Schleichverkehrs im nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2623Unterbindung des Schleichverkehrs im nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad (II)Direktanregung
- 13. April 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 768Unterbindung des Schleichverkehrs im nordöstlichen Teil der Felder im Stadtteil Oberrad (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats