Ausbesserung der Bürgersteige in der Rossittener Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2611 entstanden aus Vorlage: OF 328/7 vom 30.09.2013
Betreff: Ausbesserung der Bürgersteige in der Rossittener Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bürgersteige in der Rossittener Straße schnellstmöglich zu sanieren.
Begründung: Seit nunmehr 16 Jahren sind die Bürgersteige in der Rossittener Straße teilweise in einem desolaten Zustand. Vor allem in der kälteren Jahreszeit mit mehr Regen müssen Anwohner und Besucher durch Schlamm und Pfützen waten. Sollte es dann auch noch schneien, sieht man nicht einmal die Löcher, und die Unfallgefahr steigt. Am schlimmsten ist der Zustand in Höhe der Squashhalle. Hier bildet sich regelmäßig eine ca. 10 Quadratmeter große Pfütze, weil es hier anscheinend auch keinen Gully-Abfluss gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2013OFOF 328/7Ausbesserung der Bürgersteige in der Rossittener StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2611Ausbesserung der Bürgersteige in der Rossittener StraßeDirektanregung
- 3. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 197Ausbesserung der Bürgersteige in der Rossittener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats