Parksituation Am Weigelsgarten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das halbhüftige Parken sowie das Schrägparken auf der Straße Am Weigelsgarten zu gestatten, um den hohen Parkdruck zu mindern. Dies soll zu einer Verbesserung der Parksituation in diesem Bereich führen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Momentan ist auf der Straße Am Weigelsgarten das halbhüftige Parken nicht erlaubt, wird jedoch seit Jahren praktiziert. Generell ist der Parkdruck in der Straße Am Weigelsgarten sehr hoch. Bei Gestattung des halbhüftigen Parkens bzw. des Schrägparkens wird der Parkdruck gemindert.
Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten der Straße Am Weigelsgarten das halbhüftige Parken zu gestatten bzw. wenn die Breite dies erlaubt, das Schrägparken auf einer Seite einzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2022OFOF 291/9Parksituation Am WeigelsgartenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2022Sie sind hierOMOM 2513Parksituation Am WeigelsgartenDirektanregung
- 14. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2407Parksituation Am WeigelsgartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats