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Die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehen

Vorlagentyp: OM
62 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Anregung an den Magistrat vom 12.08.2008, OM 2464 entstanden aus Vorlage: OF 605/10 vom 27.07.2008

Betreff: Die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehen Der Magistrat wird gebeten, die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehen.

Begründung: Die Unterführung wird sehr stark von Fußgängern, die z. B. zu den Märkten oder der Bushaltestelle gelangen wollen, und von Spaziergängern genutzt. Es ist nicht zu verstehen, dass die Beleuchtung an der Unterführung aufhört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juli 2008OFOF 605/10Die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 12. August 2008Sie sind hier
    OMOM 2464Die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehen
    Direktanregung
  3. 15. Januar 2009STST 141Die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehenStellungnahme
  4. 1. Oktober 2009Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 1429Die Unterführung der Autobahn (Huswertstraße) mit Lampen zu versehenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 29 · 20.01.2009
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt wurde, die jedoch unter dem Vorbehalt einer Änderung oder Zurückweisung durch den Magistrat steht. Der Magistrat wird die Angelegenheit voraussichtlich in seiner Sitzung am 02.02.2009 behandeln. Aktenzeichen: 66 0

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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