Der REWE-Markt in Alt-Niedereschbach 9 muss erhalten bleiben
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Anregung an den Magistrat vom 12.08.2011, OM 241 entstanden aus Vorlage: OF 12/15 vom 03.06.2011
Betreff: Der REWE-Markt in Alt-Niedereschbach 9 muss erhalten bleiben Der Magistrat wird gebeten, sich mit der REWE-Gruppe in Verbindung zu setzen, um die Standortfrage der Märkte in Nieder-Eschbach zu klären. Ziele dieser Verhandlungen sind: - Sicherung des Standortes in Alt-Niedereschbach 9 - Neubau eines Vollversorgers in der Homburger Landstraße 736
Begründung: Die Eigentümer des Marktgeländes von Alt-Niedereschbach 9 (BBG-Immobilien) ließen verlauten, dass REWE nicht an einem langfristigen Mietvertrag interessiert ist und offenbar eine Schließung dieses Standortes ins Auge fasst. Zeitlich korreliert das mit den Planungen zum Neubau des Vollversorgers an anderer Stelle. Im Sinne der Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger kann es aber nur sein, dass REWE sich an beiden Standorten firmiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2011OFOF 12/15Der REWE-Markt in Alt-Niedereschbach 9 muss erhalten bleibenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. August 2011Sie sind hierOMOM 241Der REWE-Markt in Alt-Niedereschbach 9 muss erhalten bleibenDirektanregung
- 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1243Der REWE-Markt in Alt-Niedereschbach 9 muss erhalten bleibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats