Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung Im Teller (II)
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Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2412 entstanden aus Vorlage: OF 648/5 vom 11.08.2013
Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung Im Teller (II) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Geschwindigkeit in der Straße Im Teller regelmäßig kontrolliert wird, und dass die Durchfahrtsgenehmigungen für die Tellerbrücke häufiger kontrolliert werden.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zunehmend über zu schnell fahrende Fahrzeuge, die durch die Straße Im Teller fahren. Es handelt sich jedoch nicht um Fahrzeuge der Anliegerinnen und Anlieger oder um forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, sondern um Pkws mit auswärtigen Nummernschildern. Der Ortsbeirat erachtet die Geschwindigkeitskontrollen und die Kontrollen der Durchfahrtsgenehmigungen als ein sinnvolles Mittel, um Schleichverkehr und eine zusätzliche Belastung der im südlichen Oberrad lebenden Menschen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2013OFOF 648/5Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung Im Teller (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. August 2013Sie sind hierOMOM 2412Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung Im Teller (II)Direktanregung
- 16. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1727Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung Im Teller (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats