Ersatz für rotes Telefonbuch - Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis
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Der Magistrat wird gebeten, den Mitgliedern der Ortsbeiräte den Zugang zum elektronischen "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" (städtisches Intranet) zu ermöglichen.
Begründung
Bis zur letzten Legislaturperiode legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das sogenannte rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten diese oft einfache Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Seit der letzten Kommunalwahl wurden keine "roten Telefonbücher" mehr verteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2022OFOF 277/9Ersatz für Rotes Telefonbuch - Zugang zum Wegweiser und FernsprechverzeichnisOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2300Ersatz für rotes Telefonbuch - Zugang zum Wegweiser und FernsprechverzeichnisDirektanregung
- 18. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1637Ersatz für rotes Telefonbuch - Zugang zum Wegweiser und FernsprechverzeichnisStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats