Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Stadtteil Westhausen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 229 entstanden aus Vorlage: OF 29/7 vom 26.07.2011
Betreff: Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Stadtteil Westhausen Der Magistrat wird gebeten, die ärztliche Versorgung gemäß Sozialgesetzbuch V in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung für den Stadtteil Westhausen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang bittet der Ortsbeirat den Magistrat, Gespräche über die Bereitstellung von Praxisräumen in der Ludwig-Landmann-Straße 146, Westhausen, mit der Eigentümerin ABG Holding zu führen.
Begründung: Durch den Wegzug des Internisten Dr. Dietmar Vogel, Ludwig-Landmann-Straße 146, Westhausen, existiert keine ärztliche Versorgung mehr für ältere Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen im Stadtteil Westhausen. Eine Nachfolge für den Internisten scheiterte an den hohen Kosten für brandschutzrechtliche Auflagen zu den ehemaligen älteren Praxisräumen, welche sich in der Liegenschaft der ABG Holding befinden. Aufgrund der nunmehr ärztlichen Unterversorgung des Stadtteiles Westhausen bittet der Ortsbeirat den Magistrat, gemäß o.a. Antrag zu agieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2011OFOF 29/7Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Stadtteil WesthausenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. August 2011Sie sind hierOMOM 229Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Stadtteil WesthausenDirektanregung
- 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1246Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Stadtteil WesthausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats