Oberirdische Ouerung der Eschersheimer Landstraße Am Dornbusch und Hügelstraße
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Anregung an den Magistrat vom 15.05.2008, OM 2287
entstanden aus Vorlage: OF 675/9 vom 05.05.2008
Betreff:
Oberirdische Ouerung der Eschersheimer Landstraße Am Dornbusch und Hügelstraße
Vorgang:
B180/08; B188/08; NR 852/08 SPD
In der Stadtverordnetenversammlung gibt es Bestrebungen, nachdem die NKU Eschersheimer Landstraße negativ für deren Untertunnelung ausgefallen ist, vollendete Tatsachen an den Kreuzungen Am Dornbusch und Hügelstraße zu schaffen.
Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, dem Ortsbeirat die Planungen zu den beiden Kreuzungsbereichen vorzustellen, sobald diese vorliegen. Weiterhin sind keine Baumaßnahmen durchzuführen, solange der Ortsbeirat nicht dazu gehört wurde (NR 852/08 SPD).
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2008OFOF 675/9Oberirdische Ouerung der Eschersheimer Landstraße Am Dornbusch und HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Mai 2008Sie sind hierOMOM 2287Oberirdische Ouerung der Eschersheimer Landstraße Am Dornbusch und HügelstraßeDirektanregung
- 7. Juli 2008Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1104Oberirdische Querung der Eschersheimer Landstraße Am Dornbusch und HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats