Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke
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Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2272 entstanden aus Vorlage: OF 374/2 vom 01.10.2017
Betreff: Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der Breitenbachbrücke in Fahrtrichtung Hausen die Sitzmöglichkeiten des Wartebereichs mit einem Witterungsschutz beziehungsweise einer Überdachung für die Fahrgäste ausstatten zu lassen.
Begründung: Der Wunsch nach einer Überdachung wurde von Nutzern der Haltestelle an den Ortsbeirat herangetragen. Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Eine Überdachung der Sitzmöglichkeiten und des sonstigen Wartebereiches der Bushaltestelle würde daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2017OFOF 374/2Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linie 34 und 73 an der BreitenbachbrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2017Sie sind hierOMOM 2272Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der BreitenbachbrückeDirektanregung
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 106Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linien 34 und 73 an der BreitenbachbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats