Verkehrssicherheit in der Straße Hermannspforte
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Hermannspforte — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.
- Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hermannspforte per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2232 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 08.10.2017
Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der verkehrsberuhigten Zone der Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße zwei Bodenmarkierungen "verkehrsberuhigte Zone" aufzubringen.
Begründung: Der Bereich der Straße Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, wird aber gleichzeitig als Durchgangsstraße in Richtung Ortsmitte genutzt. Um Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer auf die Situation verstärkt visuell hinzuweisen, erscheinen im Kreuzungsbereich Phillip-Schnell-Straße sowie an der Einmündung zur Korffstraße entsprechende Markierungen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2017OFOF 101/14Verkehrssicherheit in der Straße „Hermannspforte“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2017Sie sind hierOMOM 2232Verkehrssicherheit in der Straße HermannspforteDirektanregung
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 93Verkehrssicherheit in der Straße HermannspforteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats