Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/Induktionsschleife
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Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2180 entstanden aus Vorlage: OF 359/2 vom 28.08.2017
Betreff: Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/Induktionsschleife Der Magistrat wird aufgefordert, die Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/Induktionsschleife auf der Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage im südlichen Westend auszuschildern und die Haltelinie auf der Fahrbahn zu markieren.
Begründung: In der Verkehrstechnik dient eine Induktionsschleife zur Fahrzeugerkennung auf dem Fahrweg und ermöglicht so eine verkehrsabhängige Ampelsteuerung. Sie wird unmittelbar unter der Fahrbahn verlegt. Erst wenn ein Fahrzeug auf dieser, etwa 10 Zentimeter tief im Boden eingelassenen Metallschleife zum Stehen kommt, wird die Signalanlage für das wartende Fahrzeug auf Grün geschaltet. So kann der Verkehrsfluss besser geregelt werden. Beschwerden von Anwohnern weisen darauf hin, dass diese Technik nicht allen Verkehrsteilnehmern vertraut ist. Häufig stehen Fahrzeuge zu weit von der Haltelinie und damit von der Schleife entfernt, sodass die Bedarfsphase nicht ausgelöst wird. So entstehen unnötige Rückstaus und Wartezeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2017OFOF 359/2Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/InduktionsschleifeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2017Sie sind hierOMOM 2180Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/InduktionsschleifeDirektanregung
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2381Erlenstraße/Friedrich-Ebert-Anlage - Ausschilderung und Markierung der Anlage zur Abgabe von Lichtzeichen/InduktionsschleifeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats