Angaben zur Carl-Schurz-Schule im Haushalt
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Aus Sicht des Ortsbeirates 5 können die o. a. Zahlen nicht korrekt sein, wenn man die jeweiligen Reinigungsaufmaßeinheiten und die Raumzahlen in Relation zueinander setzt. Davon wurde sich auch in einer Ortsbegehung ein Bild gemacht. Im Hinblick auf den großen Belegungsdruck, wie schon vom Ortsbeirat in der Anfrage V 541 vom 03.05.2002 festgestellt, der vor allem auf den drei Sachsenhäuser Gymnasien lastet, und im Hinblick auf die vorhandenen und die zu erwartenden Schülerzahlen (OM 1687 und V 734 vom 25.10.2002, ST 230 vom 23.01.2003) erwartet der Ortsbeirat 5, dass ihm korrigierte und korrekte Zahlen vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2003, ST 1113
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2003, OM 2176
entstanden aus Vorlage: OF 458/5 vom 19.04.2003
Betreff:
Angaben zur Carl-Schurz-Schule im Haushalt
Der Magistrat wird gebeten, folgende Angaben im Haushalt 2003 zu überprüfen und ggf. zu berichtigen:
- Produkthaushalt Entwurf 2003, Band 2, S.637:
Schillerschule, Carl-Schurz-Schule und Freiherr-vom-Stein-Schule gehören laut Haushalt dem Ortsbezirk 6 an, liegen jedoch in Sachsenhausen und somit im Ortsbezirk 5.
- Produkthaushalt Entwurf 2003, Band 1, S.168:
Während bei der Carl-Schurz-Schule, der Freiherr-vom-Stein-Schule und der Schillerschule die Fläche des Reinigungsaufmaßes mit 8.239, 8.504 und 8.292 Einheiten nahezu identisch ist, kann die der Carl-Schurz-Schule zugeordnete Raumzahl nicht stimmen. Während bei der o. a. Größe des Reinigungsaufmaßes der Freiherr-vom-Stein-Schule und der Schillerschule eine Raumzahl von 55 bzw. 54 Räumen zugeordnet wird, sind es bei der Carl-Schurz-Schule 83.
Begründung:
Aus Sicht des Ortsbeirates 5 können die o. a. Zahlen nicht korrekt sein, wenn man die jeweiligen Reinigungsaufmaßeinheiten und die Raumzahlen in Relation zueinander setzt. Davon wurde sich auch in einer Ortsbegehung ein Bild gemacht.
Im Hinblick auf den großen Belegungsdruck, wie schon vom Ortsbeirat in der Anfrage V 541 vom 03.05.2002 festgestellt, der vor allem auf den drei Sachsenhäuser Gymnasien lastet, und im Hinblick auf die vorhandenen und die zu erwartenden Schülerzahlen (OM 1687 und V 734 vom 25.10.2002, ST 230 vom 23.01.2003) erwartet der Ortsbeirat 5, dass ihm korrigierte und korrekte Zahlen vorgelegt werden.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2003OFOF 458/5Angaben zur Carl-Schurz-Schule im HaushaltOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juni 2003Sie sind hierOMOM 2176Angaben zur Carl-Schurz-Schule im HaushaltDirektanregung
- 4. September 2003Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1113Angaben zur Carl-Schurz-Schule im HaushaltStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats