Absenken eines Bordsteins
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein an der Querung des Feldrandwegs Harheim-Süd und der Straße Herrmannspforte auf der linken Seite abzusenken. Dies ist notwendig, um die Nutzung des Feldrandwegs für Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer zu erleichtern und Schäden an der angrenzenden Grünfläche zu vermeiden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein an der Querung des Feldrandwegs Harheim- Süd und der Straße Herrmannspforte auch an der ortsauswärts gesehen linken Seite abzusenken.
Begründung
Derzeit ist der Bordstein nur auf der rechten Seite abgesenkt. Durch den nicht abgesenkten Bordstein werden Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer (m/w/d) in der Nutzung des Feldrandwegs eingeschränkt. Zudem befahren insbesondere Radfahrer die angrenzende Grünfläche, um den hohen Bordstein zu umgehen. Die Grünfläche ist daher bereits in Mitleidenschaft gezogen worden (siehe Foto).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2021OFOF 10/14Absenken eines BordsteinsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juni 2021Sie sind hierOMOM 211Absenken eines BordsteinsDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1628Absenken eines BordsteinsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats