Ausweitung der Hortplätze und der Nachmittagsbetreuung in Harheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 103/14 vom 21.03.2013
Betreff: Ausweitung der Hortplätze und der Nachmittagsbetreuung in Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, das Angebot an Hortplätzen bzw. Unterbringungsplätzen für die Nachmittagsbetreuung in Harheim deutlich zu erhöhen.
Begründung: Die in Frankfurt angepeilte Versorgung mit Hortplätzen bzw. Nachmittagsbetreuung von 50 Prozent, aber auch die in Harheim in manchen Jahren erreichte Abdeckung von 70 Prozent ist für den Stadtteil, in den aufgrund der neuen Baugebiete viele junge Familien mit kleinen Kindern ziehen, nicht ausreichend. Seit Jahren schon kann die große Nachfrage in den wenigen Einrichtungen nur durch immense Bemühungen aller Einrichtungen abgedeckt werden. Es darf nicht zugelassen werden, dass Eltern, deren Kinder entsprechend eines Rechtsanspruchs von unter drei Jahren bis hin zum Eintritt in die Grundschule tagsüber betreut werden können, dann mit Beginn der Schulpflicht die Berufstätigkeit einschränken müssen, weil eine fortgeführte Betreuung bis in den Nachmittag nicht mehr angeboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2013OFOF 103/14Ausweitung der Hortplätze und der Nachmittagsbetreuung in HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 8. April 2013Sie sind hierOMOM 2095Ausweitung der Hortplätze und der Nachmittagsbetreuung in HarheimDirektanregung
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1202Ausweitung der Hortplätze und der Nachmittagsbetreuung in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats