Umbenennung der Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 „ Fechenheim Post“
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Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 165/11 vom 03.03.2013
Betreff: Umbenennung der Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 " Fechenheim Post" Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 "Fechenheim Post" zum Fahrplanwechsel 2013/2014 neu benennen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger aus Fechenheim sollen unter Einbezug des Stadtteilprojektes "Aktive Kernbereiche" an der Namensfindung beteiligt werden.
Begründung: Die Haltestelle "Fechenheim Post" liegt im Stadtteil Fechenheim, direkt am neu sanierten Mainufer. Dies ist ein guter Grund, einen neuen Namen für die Haltestelle zu suchen. Zudem ist der Name "Fechenheim Post" irreführend, da es schon seit sehr langer Zeit in der unmittelbaren Umgebung keine Postfiliale mehr gibt. Über das Stadtteilprojekt "Aktive Kernbereiche" sollen die Fechenheimerinnen und Fechenheimer aktiv an der Findung eines neuen Namens beteiligt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2013OFOF 165/11Umbenennung der Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 . Fechenheim Post.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2013Sie sind hierOMOM 2085Umbenennung der Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 „ Fechenheim Post“Direktanregung
- 28. Juni 2013STST 1011Umbenennung der Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 "Fechenheim Post"Stellungnahme
- 16. September 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1385Umbenennung der Straßenbahnhaltestelle der Linie 11 "Fechenheim Post"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats