Sossenheim: Wildhecken an der Speierling Allee
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Wildhecken an der Speierling Allee in Sossenheim zu pflanzen, um die Lebensräume zu vernetzen und die Landschaft zu bereichern. Dies soll durch heimische Sträucher geschehen, die weniger Pflegeaufwand benötigen und eine kulinarische Bereicherung bieten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Die Speierling Allee im Sossenheimer Unterfeld ist Teil des Grüngürtels und gesäumt von Speierlingen und Ansitzstangen für Greifvögel. Zur Vernetzung der Lebensräume fehlen jetzt noch Wildhecken.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, Wildhecken pflanzen zu lassen. Empfohlen werden heimische Sträucher wie Schlehe, schwarzer Holunder, Wildrose (Hagebutte) und Haselnuss.
Begründung
Blühende Wildhecken laden in der Frühlingslandschaft zu Spaziergängen ein und ab dem Spätsommer waren die reifen Früchte schon von jeher eine Bereicherung für die Küche. Neben dem kulinarischen Aspekt bieten Wildhecken Lebensräume für sehr viele Tiere und vernetzen die Wäldchen im Sossenheimer Unterfeld. Es sollten heimische Sträucher verwendet werden, da sie verwertbarere Früchte für ihre Abnehmer bereitstellen und deutlich unempfindlicher und anspruchsloser sind und somit geringeren Pflegeaufwand benötigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2022OFOF 453/6Sossenheim: Wildhecken an der Speierling AlleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierOMOM 1998Sossenheim: Wildhecken an der Speierling AlleeDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1539Sossenheim: Wildhecken an der Speierling AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats