Brandschutztüren in Altenwohnanlagen
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Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1939 entstanden aus Vorlage: OF 148/4 vom 31.07.2017
Betreff: Brandschutztüren in Altenwohnanlagen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob ihm bekannt ist, dass es in Gängen von Altenwohnlagen öfter Brandschutztüren gibt, die von den älteren Bewohnerinnen und Bewohnern nur schwer geöffnet werden können; 2. ob er eine Möglichkeit sieht, hier (z. B. bei Gebäuden stadteigener Gesellschaften) Einfluss zu nehmen.
Begründung: Bei einem Besuch einer Altenwohnanlage in der Löwengasse wurden Mitglieder des Ortsbeirats auf diese Problematik angesprochen. Personen mit Einschränkungen ihres Bewegungsapparates (alters- oder krankheitsbedingt) hätten ihre liebe Not, sich in den Gängen in den Obergeschossen zu bewegen, weil das Bedienen der Türen erheblichen Kraftaufwand erfordere. Vereinzelt wurde auch schon von Unfällen berichtet. Es sind sicher modernere Techniken bekannt (automatische Türöffner oder Türschließung nur bei Gefahr). Möglicherweise liegt es im Einflussbereich des Magistrats, auf die Gebäudebetreiber einzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Juli 2017OFOF 148/4Brandschutztüren in AltenwohnanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 15. August 2017Sie sind hierOMOM 1939Brandschutztüren in AltenwohnanlagenDirektanregung
- 24. November 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2313Brandschutztüren in AltenwohnanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats