Fahrbahnmarkierungen vor dem Anwesen Haingasse 4
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1930 entstanden aus Vorlage: OF 124/16 vom 27.07.2017
Betreff: Fahrbahnmarkierungen vor dem Anwesen Haingasse 4 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Fahrbahn direkt neben der Ausfahrt aus der Hofreite Haingasse 4 auf beiden Seiten mindestens 1,50 Meter breit zu schraffieren, weil man mit einem Traktor und Erntemaschinen aus dem Hof nicht ungehindert aus- und einfahren kann, wenn direkt bis an die Ausfahrt geparkt wird; 2. die vorhandene Schraffierung auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu erneuern, um dem großen Wendekreis von Ackermaschinen Rechnung zu tragen.
Begründung: Es ist nicht möglich, aus dem Hof mit großen Maschinen auszufahren, wenn direkt bis an die Ausfahrt auf beiden Seiten geparkt wird. Da die bereits vorhandene Schraffierung auf der gegenüberliegenden Straßenseite inzwischen teilweise abgefahren ist, wird die Schraffierung von Parkern gerne übersehen, sodass man mit großen Gespannen nicht aus- und einfahren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2017OFOF 124/16Fahrbahnmarkierungen vor dem Anwesen Haingasse 4Ortsbeiratsantrag · BFF
- 15. August 2017Sie sind hierOMOM 1930Fahrbahnmarkierungen vor dem Anwesen Haingasse 4Direktanregung
- 10. November 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2153Fahrbahnmarkierung vor dem Anwesen Haingasse 4Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats