Ausbau der Windkraft im Ortsbezirk 8
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 beantragt, dass der Magistrat prüft, wie die Windkraft im Ortsbezirk 8 ausgebaut werden kann. Ziel ist es, kleine Windkraftanlagen auf Neubauten zu installieren, um zur Stromerzeugung beizutragen und den Klimawandel zu bekämpfen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Windkraft im Ortsbezirk 8 ausgebaut werden kann. Es soll geprüft werden, in wie weit es Windkraftanlagen in 1 bis 1,50 Meter Höhe gibt, die bei Neubauten (z. B. im Gebiet Sandelmühle oder Lurgiareal) auf Hausdächern montiert werden und dort der Stromerzeugung nützlich sein können.
Begründung
In Zeiten des Klimawandels und der Abkehr von fossilen Brennstoffen sollte es möglich sein, dass auf Gebäuden kleine effektive Windräder zur Stromerzeugung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. März 2022OFOF 137/8Ausbau der Windkraft im Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. März 2022Sie sind hierOMOM 1897Ausbau der Windkraft im Ortsbezirk 8Direktanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1298Ausbau der Windkraft im Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats