Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25-28
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Anregung an den Magistrat vom 21.01.2013, OM 1846 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 31.12.2012
Betreff: Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25-28 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung des Straßenbelages in der Martin-Böff-Gasse 25 bis 28 zu beauftragen.
Begründung: In diesem Straßenteil ist es nicht mehr möglich, die Schäden in der Fahrbahndecke nur durch Auffüllen der Löcher zu beseitigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Straßenbelag in Höhe der Hausnummern 25 bis 28 vollsaniert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Dezember 2012OFOF 155/11Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25 - 28Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Januar 2013Sie sind hierOMOM 1846Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25-28Direktanregung
- 19. April 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 570Erneuerung des Straßenbelages Martin-Böff-Gasse 25 - 28Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats