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Unterstützung für die Renovierung des Aufenthaltsraumes in der Altenwohnanlage Ben-Gurion-Ring 20

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Begründung

Aufenthaltsraumes in der Altenwohnanlage Ben-Gurion-Ring 20 Der für vielfältige soziale und öffentliche Projekte genutzte Aufenthaltsraum des Begegnungs- und Servicezentrums in der Altenwohnanlage Ben-Gurion-Ring 20 ist seit mehreren Jahren nicht mehr renoviert worden, und es besteht ein Bedarf für eine zeitgemäße Neugestaltung der Ausstattung und des Mobiliars. Die Liegenschaft ist Eigentum der GWH und wird vom Frankfurter Verband genutzt. Der Aufenthaltsraum der Bewohner der Altenwohnanlage dient auch als Gemeinschaftsraum sowie als Stätte für zahlreiche öffentliche Veranstaltungen. So stehen seitens des Betreibers die Türen der Begegnungsstätte im Ben-Gurion-Ring 20 für Menschen aller Generationen und auch aus unterschiedlichsten Kulturkreisen offen. Neben dem Betrieb einer Cafeteria werden dort unter anderem über das ganze Jahr verteilt Veranstaltungen wie Lesungen sowie musik- und themenbezogene Infoevents durchgeführt. Alle ein bis zwei Monate findet dort das Angebot "Restaurant im Viertel" statt. Dort können sich insbesondere Gäste mit einem geringen Einkommen kulinarisch verwöhnen lassen.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 18.01.2013, OM 1832 entstanden aus Vorlage: OF 144/15 vom 03.01.2013

Betreff: Unterstützung für die Renovierung des Aufenthaltsraumes in der Altenwohnanlage Ben-Gurion-Ring 20 Der für vielfältige soziale und öffentliche Projekte genutzte Aufenthaltsraum des Begegnungs- und Servicezentrums in der Altenwohnanlage Ben-Gurion-Ring 20 ist seit mehreren Jahren nicht mehr renoviert worden, und es besteht ein Bedarf für eine zeitgemäße Neugestaltung der Ausstattung und des Mobiliars. Die Liegenschaft ist Eigentum der GWH und wird vom Frankfurter Verband genutzt. Der Aufenthaltsraum der Bewohner der Altenwohnanlage dient auch als Gemeinschaftsraum sowie als Stätte für zahlreiche öffentliche Veranstaltungen. So stehen seitens des Betreibers die Türen der Begegnungsstätte im Ben-Gurion-Ring 20 für Menschen aller Generationen und auch aus unterschiedlichsten Kulturkreisen offen. Neben dem Betrieb einer Cafeteria werden dort unter anderem über das ganze Jahr verteilt Veranstaltungen wie Lesungen sowie musik- und themenbezogene Infoevents durchgeführt. Alle ein bis zwei Monate findet dort das Angebot "Restaurant im Viertel" statt. Dort können sich insbesondere Gäste mit einem geringen Einkommen kulinarisch verwöhnen lassen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für dieses Projekt zweckbezogene Mittel für eine unterstützende Beteiligung an der Renovierung des Aufenthaltsraumes und ggf. auch für eine Neubeschaffung des Mobiliars zum Austausch des veralteten Inventars (Stühle und Tische) aus dem städtischen Sozialetat zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2013OFOF 144/15Unterstützung zur Renovierung des Aufenthaltsraumes in der Altenwohnanlage Ben-Gurion-Ring.20Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Januar 2013Sie sind hier
    OMOM 1832Unterstützung für die Renovierung des Aufenthaltsraumes in der Altenwohnanlage Ben-Gurion-Ring 20
    Direktanregung
  3. 3. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 625Unterstützung für die Renovierung des Aufenthaltsraumes in der Altenwohnanlage Ben-Gurion-Ring 20Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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