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Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Endlich den dringend benötigten Aufzug an der S-Bahn-Station "Galluswarte" nachrüsten!

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, den dringend benötigten Aufzug an der S-Bahn-Station "Galluswarte" nachzurüsten. Dies ist notwendig, um die Barrierefreiheit für die Bürger im Gallus zu gewährleisten und den Zugang zur Station zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn Station&Service (DB S&S) den lange versprochenen und dringend benötigten Aufzug an der S-Bahn-Station "Galluswarte" nachrüsten zu lassen.

Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Sind die Verhandlungen zur Nachrüstung eines Aufzuges an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zwischen dem Magistrat und der DB S&S abgeschlossen worden, und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Falls nein, aus welchen Gründen haben sich die Gespräche verzögert und wann rechnet der Magistrat mit einem Abschluss der Gespräche?
  3. Wie lautet das Ergebnis der statischen Untersuchungen der DB S&S am Stationsbauwerk und ist ein Aufzug nachrüstbar?
  4. Wurde die beabsichtigte Planungsvereinbarung zwischen Stadt, dem RMV und der DB S&S abgeschlossen?
  5. Wird der Magistrat die Planungen dem Ortsbeirat zeitnah vorstellen?

Begründung

Bereits seit vielen Jahren fordern die Menschen im Gallus einen Aufzug an der S-Bahn-Station "Galluswarte". Der Ortsbeirat forderte dies zuletzt unter anderem in den Anregungen an den Magistrat OM 2988 und OM 4819. Der Magistrat spricht in der Stellungnahme ST 1803 selbst davon, dass allen Beteiligten die dortige Situation bewusst sei und im Sinne eines für alle Teile der Bevölkerung nutzbaren Bahnhofs unzureichend sei. Der Magistrat stehe seit Längerem mit der DB S&S in Verhandlung über den barrierefreien Ausbau der S-Bahn-Station "Galluswarte". Diese Station sei in dem zwischen der Stadt und der DB S&S abgeschlossenen Letter Of Intent (LOI) zum barrierefreien Ausbau und zur allgemeinen Aufwertung mehrerer Stationen im Stadtgebiet enthalten. Bevor die S-Bahn-Station jedoch einen Aufzug bekommen könne, untersuche die DB S&S in 2019 das Bauwerk. Dabei schauten Fachleute, ob und wo es die Statik zulasse, den Aufzug einzubauen. Sobald diese Ergebnisse vorlägen, könne mit der Planung eines Aufzugs und dem barrierefreien Ausbau der Station begonnen werden. Eine Planungsvereinbarung zwischen Stadt, dem RMV und der DB S&S sei seinerzeit in Vorbereitung gewesen. Das novellierte PBefG verlangt seit 2012 als Regel, dass der Nahverkehrsplan des ĖPNV-Aufgabenträgers die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des ĖPNV bis zum

  1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Der Gesetzgeber räumt den Aufgabenträgern und den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmemöglichkeiten von dieser Vorgabe ein, die jedoch gründlich zu prüfen und zu begründen sind. Konkrete Begründungen für das Fehlen von Aufzügen an S-Bahn-Stationen oder barrierefreien Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 liegen dem Ortsbeirat jedoch nicht vor. Insbesondere vor dem Hintergrund der Planungen zum Neubaukomplex FAZ-Areal und der geplanten Schule wird es notwendig, den vielen hinzukommenden Schülerinnen und Schülern sowie Anwohnenden einen barrierefreien Bahnsteigzugang zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. März 2022 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 1217/1 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 2. April 2024. Der Magistrat antwortete am 4. Juli 2022 mit der Stellungnahme ST 1523. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 16 Wochen.

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