Sossenheim: Müllentsorgung am Westerbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Bauschutt und den Müll am Westerbach in Sossenheim zu beseitigen und ein Pflegekonzept zu erstellen, um zukünftige Vermüllung zu verhindern. Dies ist notwendig, um Gefahren für Mensch und Natur zu vermeiden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Westerbach gleicht in Sossenheim einem Abwassergraben. Bauschutt säumt das Ufer und zerrissene Plastiktüten wehen im Wind.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, den Bauschutt und den restlichen Müll im und am Ufer des Westerbachs in Sossenheim beseitigen zu lassen. Außerdem soll ein geeignetes Pflegekonzept erstellt und umgesetzt werden, dass ein erneutes Vermüllen des Westerbachs verhindert.
Begründung
Der Bauschutt und der Müll im Westerbach bergen Gefahr für Mensch und Natur. Wenn Müll nicht richtig entsorgt und verwertet wird, können sich Krankheiten verbreiten. Vögel verwechseln Plastikmüll mit natürlicher Nahrung und verenden qualvoll. Giftige Materialien im Bauschutt können nicht nur den Westerbach verseuchen, sondern auch über Nidda und Main in das Grundwasser gelangen und somit das Trinkwasser belasten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2022OFOF 376/6Sossenheim: Müllentsorgung am WesterbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022Sie sind hierOMOM 1787Sossenheim: Müllentsorgung am WesterbachDirektanregung
- 20. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1466Sossenheim: Müllentsorgung am WesterbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats