Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindern
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Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1781 entstanden aus Vorlage: OF 196/12 vom 18.11.2012
Betreff: Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg Zur Bornfloßquelle auch bei stärkeren Niederschlägen passierbar bleibt.
Begründung: Bei stärkeren Niederschlägen, wie z. B. Anfang November dieses Jahres, steht der Weg Zur Bornfloßquelle (Weg vom Bonifatiusbrunnen zur Universität) in Teilbereichen regelmäßig unter Wasser. Dies gilt vor allem für den Bereich gegenüber der Schautafel (Erläuterung der Bornfloßquelle). Für Fußgänger und Radfahrer ist ein Passieren dieses Wegstückes ohne Stiefel kaum möglich. Um hier die notwendige Abhilfe zu schaffen, wäre es sinnvoll, die betroffenen Wegstücke höher zu legen oder unter den Wegstücken Abflussrohre zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2012OFOF 196/12Teilweise Überflutung des Weges .Zur Bornfloßquelle. verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2012Sie sind hierOMOM 1781Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindernDirektanregung
- 22. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 328Teilweise Überflutung des Weges Zur Bornfloßquelle verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats