Bevölkerung über GIMA informieren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, die Bevölkerung über die Gründung der Genossenschaftlichen Immobilienagentur (GIMA) zu informieren. Dies soll durch Flyer und andere Medien geschehen, um die Bekanntheit der GIMA und ihrer Aufgaben zu erhöhen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Bevölkerung und die Eigentümer von Wohnhäusern über Flyer und andere öffentlichkeitswirksame Medien über die Gründung der Genossenschaftlichen Immobilienagentur (GIMA) Frankfurt am Main und ihre Aufgaben (Schutz der Bestandsmieterinnen und -mieter bei Verkauf des Wohnhauses, indem sie den Verkauf an Genossenschaften vermittelt, die den bezahlbaren Wohnraum langfristig sichern) zu informieren.
Begründung
Der Ortsbeirat 3 begrüßt die Gründung der Genossenschaftlichen Immobilienagentur Frankfurt am Main als Anlaufstelle für gemeinwohlorientierte Immobilienverkäufe. Die GIMA bringt Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner sowie gemeinwohlorientierte Immobilienunternehmen zusammen, um einen Immobilienverkauf sozialverträglich zu gestalten. Die Angebote und Dienstleistungen der GIMA sind allerdings der Bevölkerung und der Zielgruppe noch nicht ausreichend bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2022OFOF 208/3Bevölkerung über GIMA informierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1758Bevölkerung über GIMA informierenDirektanregung
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1336Bevölkerung über GIMA informierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats