Halteverbot in der Straße Im Geeren auf einer Länge von 100 Metern
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Zehnmorgenstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Entschärfung Verkehrssituation an Bushaltestelle „Im Geeren“24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Zehnmorgenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 160 entstanden aus Vorlage: OF 38/9 vom 25.05.2011
Betreff: Halteverbot in der Straße Im Geeren auf einer Länge von 100 Metern Vorgang: OM 2403/08 OBR 9; ST 1106/08 Die Straße Im Geeren ist eine Ringstraße mit Ein-/Ausfahrt über die Zehnmorgenstraße. Es gibt Parkbuchten, es wird jedoch auch wild und in Kurven geparkt. Die Einfahrt in die Zehnmorgenstraße, aber auch die Ausfahrt aus der Zehnmorgenstraße wird gefährlich, wenn in diesem Teilstück der Straße Im Geeren auf beiden Seiten geparkt wird. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, auf der rechten Straßenseite Im Geeren ab der Einfahrt von der Zehnmorgenstraße bis zur Rechtskurve circa 100 Meter Halteverbotsschilder aufstellen zu lassen und das Beachten des Halteverbots und das Parken in Kurven, insbesondere an Wochenenden, zu kontrollieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2011OFOF 38/9Halteverbot in der Straße Im Geeren auf einer Länge von 100mOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2011Sie sind hierOMOM 160Halteverbot in der Straße Im Geeren auf einer Länge von 100 MeternDirektanregung
- 19. Dezember 2011STST 1435Haltverbot in der Straße Im Geeren auf einer Länge von 100 MeternStellungnahme
- 4. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 869Halteverbot in der Straße Im Geeren auf einer Länge von 100 MeternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme