Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße
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Rendeler Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Einrichtung eines klar gekennzeichneten Fußbereichs auf der schraffierten Fläche an der Ecke Rendeler Straße / Throner Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße24.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rendeler Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1604 entstanden aus Vorlage: OF 125/4 vom 02.05.2017
Betreff: Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Befahren der Gronauer Straße (zwischen Neebstraße und Rendeler Straße) von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern auch entgegen der Einbahnstraße erlaubt und möglich wird.
Begründung: Die Gronauer Straße ist eine der wenigen Straßen, in der es nicht erlaubt ist entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Bereits jetzt wird sie von Fahrradfahrern häufig genutzt. Anwohnerinnen und Anwohner baten darum, nicht mehr den Umweg über die Heidestraße fahren zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Mai 2017OFOF 125/4Fahrräder entgegen der Einbahnstraße Gronauer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1604Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer StraßeDirektanregung
- 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1801Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße Gronauer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.