Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen?
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Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1539 entstanden aus Vorlage: OF 193/4 vom 09.09.2012
Betreff: Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen? Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Stand der geplanten Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management an die Adickesallee und mögliche andere Nutzungsmöglichkeiten der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen zu informieren. Zudem bittet der Ortsbeirat in den weiteren Prozess mit einbezogen zu werden.
Begründung: Am 23. August 2012 wurde der Ortsbeirat 3 vom Stadtplanungsamt sowie der Frankfurt School of Finance & Management über den Bebauungsplan nördliche Adickesallee sowie das geplante Nutzungskonzept unterrichtet. Angesichts dieser Entwicklung hält es der Ortsbeirat für angebracht, über die Überlegungen hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen informiert und in den weiteren Prozess mit eingebunden zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2012OFOF 193/4Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen?Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 25. September 2012Sie sind hierOMOM 1539Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen?Direktanregung
- 7. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1856Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats