Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und Nidda
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die rechtliche Zulässigkeit des Magnetfischens im Main und in der Nidda zu prüfen. Dies geschieht, um den Metallmüll in den Gewässern zu reduzieren und den Umwelt- und Grundwasserschutz zu fördern.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die Stadt Frankfurt zu Magnetfischen im Main und Nidda steht.
Begründung
Derzeit erkennt man an Schrotthaufen an den Flussufern in Nied, Griesheim und Höchst wie viel Metallmüll (Einkaufswägen, Fahrräder, Felgen etc.) im Main und in der Nidda liegt. Mit der Aktion "Magnet 4 Future" sammeln dies zwei Azubis aus Brandenburg mit speziellen Magneten aus den örtlichen Gewässern. Das Schrottangeln dient dem Umwelt- und Grundwasserschutz. Es ist aber unklar, ob die Aktion rechtlich überhaupt zulässig ist. Die Stadt Frankfurt könnte aber entweder freiwilligen Hobbymagnetanglern in Zusammenarbeit mit der FES erlauben, am Main und in der Nidda Metallmüll herauszuholen, und die FES könnte diesen Müll dann umweltfreundlich entsorgen, oder die Stadt Frankfurt nimmt die Initiative komplett selbst in die Hand und macht es professionell. Auf jeden Fall sollte vermieden werden, dass sich immer mehr Metallmüll in den Gewässern ansammelt und es sollte auch vermieden werden, dass am Ufer oft über Wochen die "Beute" der Magnetangler die Grünflächen verschandelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2021OFOF 41/6Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und NiddaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 140Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und NiddaDirektanregung
- 30. August 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1502Höchst/Nied/Griesheim: Magnetfischen (Schrottangeln) im Main und NiddaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats