Unterliederbach: Fußweg zum REWE
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Loreleistraße zum REWE-Markt freizuschneiden und sauber zu halten. Dies soll die Nutzung des Weges durch Anwohnerinnen und Anwohner erleichtern und Unfälle vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat möge veranlassen, dass der Eigentümer des Fußwegs, der von der Loreleistraße zum REWE-Markt (Parkplatz) führt, den Teil des Fußwegs, der vom Gebüsch zugewachsen ist, freischneidet und regelmäßig von Laub und Müll sauber hält.
Begründung
Dieser Fußweg wird gern von Anwohnerinnen und Anwohnern zum Einkaufen im REWE-Markt genutzt. Wenn das Gebüsch zu weit in den Gehweg ragt, können zwei Personen nicht mehr aneinander vorbeikommen. Zum anderen muss das Laub entfernt werden, um Unfälle zu vermeiden. Für ein gepflegtes Erscheinungsbild ist auch der Müll zu beseitigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2021OFOF 283/6Unterliederbach: Fußweg zum REWEOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1321Unterliederbach: Fußweg zum REWEDirektanregung
- 8. April 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 871Unterliederbach: Fußweg zum REWEStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats