Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Domstraße 3, vor dem MMK 3
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Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1271 entstanden aus Vorlage: OF 234/1 vom 28.01.2017
Betreff: Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Domstraße 3, vor dem MMK 3 Der Magistrat wird aufgefordert, die übel riechenden, unansehnlichen und im Weg stehenden Abfalltonnen für gewerbliche Küchenabfälle, Kartonagen sowie Recyclingabfälle umgehend von dieser Stelle an einen geeigneten, weniger störenden Standort bringen zu lassen.
Begründung: Die Tonnen sind dort seit geraumer Zeit abgestellt und bilden ein abschreckendes Hindernis für Besucherinnen und Besucher der Stadt Frankfurt. Die Tonnen sind aber auch ein Störfaktor für viele Anwohnerinnen und Anwohner sowie Geschäftsleute. Auch baustellenbedingt kann ein solcher Zustand in diesem sensiblen Bereich nicht hingenommen werden. Der Magistrat muss diesen von vielen Touristen begangenen Ort besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2017OFOF 234/1Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Domstraße 3, vor dem MMK 3Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1271Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Domstraße 3, vor dem MMK 3Direktanregung
- 29. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 972Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Domstraße 3, vor dem MMK 3Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats