Baum für den neuen Kreisel Am Schwalbenschwanz/Kurhessenstraße
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, im Innenraum des neuen Kreisels an der Kreuzung Am Schwalbenschwanz/Kurhessenstraße einen Baum zu pflanzen, um langfristig Schatten zu spenden und zur Kühlung beizutragen. Dies ist notwendig, da der Raum ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für einen Baum bietet, trotz der Einschränkungen durch Lkw-Verkehr.
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Der Magistrat wird gebeten, im Innenraum des neuen Kreisels an der Kreuzung Am Schwalbenschwanz/Kurhessenstraße einen Baum zu pflanzen, der perspektivisch in ausreichender Höhe eine breite Krone entfaltet. Die Pflasterung und unterirdische Leitungsführung ist dem anzupassen. Die Pflasterung ist so weit wie möglich wasserdurchlässig auszugestalten.
Begründung
Da der Innenraum des Kreisels zumindest am Rand immer noch von Lkw überfahren wird, kommt keine großflächige Bepflanzung in Betracht. Der Raum bietet jedoch ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten für einen Baum, der langfristig im Umkreis auch Schatten spendet und zur Kühlung beiträgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2021OFOF 157/9Baum für den neuen Kreisel Am Schwalbenschwanz/KurhessenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. Dezember 2021Sie sind hierOMOM 1259Baum für den neuen Kreisel Am Schwalbenschwanz/KurhessenstraßeDirektanregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 685Baum für den neuen Kreisel Am Schwalbenschwanz/KurhessenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats