Außenstelle des Bürgeramts in Fechenheim
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Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1227 entstanden aus Vorlage: OF 118/11 vom 20.01.2017
Betreff: Außenstelle des Bürgeramts in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, die sogenannte Meldestelle im Ortskern von Fechenheim zu erhalten und einen Wegzug aus Fechenheim zu verhindern, sowie geeignete, modernere und größere Räume für eine zukunftsfähige Meldestelle im Bereich des Ortskerns zu finden.
Begründung: Für Fechenheim ist es von unermesslicher Wichtigkeit, eine Meldestelle zu haben. Bereits die jetzige kleine Meldestelle hat im stadtweiten Vergleich sehr hohe Fallzahlen. Darüber hinaus ist es für den mit öffentlichem Nahverkehr schlecht angebundenen Stadtteil Fechenheim von besonderer Wichtigkeit, eine lokale Außenstelle zu haben. Andererseits steht fest, dass die Meldestelle an ihrem jetzigen Standort nicht zukunftsfähig ist. Die Räumlichkeiten sind zu klein, bieten keinerlei weitere Möglichkeiten und sind nur bedingt barrierefrei. Das Finden eines neuen Standorts im Ortskern ist daher ebenfalls unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2017OFOF 118/11Außenstelle des Bürgeramts in FechenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1227Außenstelle des Bürgeramts in FechenheimDirektanregung
- 29. Mai 2017STST 1004a) Ortskerne beleben - das Bürgeramt muss im Ortskern Fechenheim bleiben b) Außenstelle des Bürgeramts in Fechenheim c) Bürgeramt in Fechenheim erhaltenStellungnahme
- 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 81 WochenSTST 1559a) Ortskerne beleben - das Bürgeramt muss im Ortskern Fechenheim bleiben b) Außenstelle des Bürgeramtes in Fechenheim c) Bürgeramt in Fechenheim erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats