Wiederherstellung des Panoramaweges ab dem Zugang Am Bienenstock und dem MartinSchäferWeg sowie Pflege der dortigen Grünanlage
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Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 117 entstanden aus Vorlage: OF 13/16 vom 12.05.2016
Betreff: Wiederherstellung des Panoramaweges ab dem Zugang Am Bienenstock und dem Martin-Schäfer-Weg sowie Pflege der dortigen Grünanlage Der Magistrat wird aufgefordert, den Panoramaweg zwischen dem Zugang Am Bienenstock und dem Martin-Schäfer-Weg so herzustellen und das Grün der Grünanlage soweit zurückzuschneiden, dass Radfahrer, Wanderer und Spazie rgänger den Weg ohne große Ausweichmanöver nutzen können. Ehemals vorhandene Bänke und Papierkörbe sind zu sanieren beziehungsweise zu erneuern.
Begründung: Der Wanderweg, der durch die Grünanlage führt, ist stark beschädigt und streckenweise in Auflösung begriffen. Wegbreite, Bodenbeschaffenheit und teilweise wucherndes Buschwerk machen eine herkömmliche Nutzung ohne Gefährdung für ältere und gehbehinderte Menschen unmöglich. In Teilen des Weges ist die obere Deckschicht aus feinem Schotter bereits gänzlich erodiert und im Winter zu einer morastig rutschigen Fläche verkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2016OFOF 13/16Wiederherstellung des „Panorama Weges“ ab dem Zugang „Am Bienenstock“ und dem Martin-Schäfer-Weg sowie Pflege der dortigen GrünanlageOrtsbeiratsantrag · WBE
- 31. Mai 2016Sie sind hierOMOM 117Wiederherstellung des Panoramaweges ab dem Zugang Am Bienenstock und dem MartinSchäferWeg sowie Pflege der dortigen GrünanlageDirektanregung
- 9. September 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1194Wiederherstellung des Panoramaweges ab dem Zugang Am Bienenstock und dem Martin-Schäfer-Weg sowie Pflege der dortigen GrünanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats