Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle Harheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Außenstelle des Bürgeramtes in Harheim wieder zu öffnen, da diese coronabedingt seit über einem Jahr geschlossen ist. Dies ist besonders wichtig für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf kurze Wege und einfache Erreichbarkeit angewiesen sind.
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Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Außenstelle des Bürgeramtes in Harheim wieder zu öffnen.
Begründung
Das Bürgeramt Harheim ist coronabedingt seit über einem Jahr geschlossen. Gerade für ältere und eingeschränkt mobile Menschen sind jedoch kurze Wege, einfache Erreichbarkeit und Zugang zu den üblichen Leistungen der Bürgerämter sehr wichtig. Daher muss auch die Verwaltungsstelle Harheim wieder zu einem coronakonformen Normalbetrieb zurückkehren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 44/14Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2021Sie sind hierOMOM 1163Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle HarheimDirektanregung
- 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 351Wiedereröffnung Bürgeramt Außenstelle HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats