Bordsteine absenken - Hilfsübergang Untermainkai
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine am Hilfsübergang Untermainkai abzusenken, um die Zugänglichkeit für Fußgänger, insbesondere Rollstuhlfahrer, zu verbessern. Dies soll die Sicherheit und den Komfort beim Überqueren der stark befahrenen Straße erhöhen.
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Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine am Hilfsübergang am Untermainkai auf Höhe der Hausnummer 21 auf nördlicher und südlicher Straßenseite absenken zu lassen.
Begründung
Fußgänger, die von der Mainluststraße kommend zum Mainufer laufen, nutzen gerne den Hilfsübergang mit der kleinen Verkehrsinsel, um die viel befahrene Straße Untermainkai zu queren. Jedoch sind die Bordsteine dort auf beiden Seiten der Straße sehr hoch und nicht abgeflacht. Das ist ein großes Hindernis, insbesondere für Rollstuhlfahrer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2021OFOF 239/1Bordsteine absenken - Hilfsübergang UntermainkaiOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. November 2021Sie sind hierOMOM 1132Bordsteine absenken - Hilfsübergang UntermainkaiDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 576Bordsteine absenken - Hilfsübergang UntermainkaiStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2