Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand
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Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1119 entstanden aus Vorlage: OF 88/16 vom 09.12.2016
Betreff: Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer Besitzer der Mauerreste der Ringmauer ist, die sich als Grundstücksgrenze zwischen den beiden Straßen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte befindet, entweder die Stadt Frankfurt als Rechtsnachfolgerin der Stadt Bergen-Enkheim oder die jeweiligen Grundstückseigentümer je zur Hälfte. Nach Feststellung der Eigentumsverhältnisse soll geprüft werden, ob und mit welchem Aufwand (baulich und finanziell) die noch vorhandenen Teile der Ringmauer in Absprache mit den angrenzenden Grundstückseigentümern saniert und - falls noch nicht geschehen - unter Denkmalschutz gestellt werden können .
Begründung: Die Ringmauer ist eines der Wahrzeichen des Stadtteiles. Der Bereich vor der evangelischen Kirche in Bergen wurde gerade saniert, aber auch die zurzeit nicht öffentlich zugänglichen Teile der Ringmauer der mittelalterlichen Stadtbefestigung sollten nicht vergessen werden. Bei weiterem Abwarten wird es diesen Teil der Ringmauer bald nicht mehr geben. Anlage Anlage 1 (ca. 963 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. Dezember 2016OFOF 88/16Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte - 60388 Frankfurt hier: Eigentumsverhältnisse und ZustandOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Januar 2017Sie sind hierOMOM 1119Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und ZustandDirektanregung
- 21. April 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 746Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und ZustandStellungnahme
- 3. Juli 2018OFOF 202/16Alte Ringmauer - östlicher Teil zwischen den Straßen An der Oberpforte und Conrad-Weil-GasseOrtsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats