Straßenbeleuchtung im Weißdornweg 46 bis 52
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Weißdornweg zwischen den Hausnummern 46 und 52 zu überprüfen, da die neue Beleuchtung in die privaten Grundstücke leuchtet. Eine Anpassung ist notwendig, um die Sicherheit und Sichtbarkeit auf der Straße zu gewährleisten.
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Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Bereich der Hausnummern 46 bis 52 im Weißdornweg zu überprüfen.
Begründung
In diesem Sommer wurden im Bereich der Hausnummern 46 bis 52 des Weißdornwegs die Leuchtmittel in den Straßenlaternen ausgewechselt. Seither ist die Straßenbeleuchtung verstellt und leuchtet mehr in die privaten Grundstücke als auf den Weißdornweg. Entsprechende Abhilfe ist erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021OFOF 132/10Straßenbeleuchtung im Weißdornweg 46 bis 52Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. November 2021Sie sind hierOMOM 1017Straßenbeleuchtung im Weißdornweg 46 bis 52Direktanregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 536Straßenbeleuchtung im Weißdornweg 46 bis 52Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats