Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 377 - Leuchte
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Initiative vom 04.11.2014, OI 57 entstanden aus Vorlage: OF 267/16 vom 13.10.2014
Betreff: Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 377 - Leuchte Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die bisher unbenannte Straße Nr. 8566 in "Auf der Sandkaute", 2. die bisher unbenannte Straße Nr. 8570 in "Im Brandsee", 3. die bisher unbenannte Straße Nr. 8574 in "In der Erle" zu benennen. 4. Die Benennung der Grünfläche (Platz) Nr. 8575 erfolgt nach der Fertigstellung des Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Versandpaket: 12.11.2014 Aktenzeichen: 62 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2014OFOF 267/16Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 377 - Leuchte -Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER
- 4. November 2014Sie sind hierOIOI 57Straßenbenennungen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 377 - LeuchteInitiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet