Querung der Hügelstraße westlich der Raimundstraße
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Raimundstraße Vorgang: ST 1344/15 Der Ortsbeirat weist den Inhalt der Stellungnahme des Magistrats ST 1344 vom 11.9.2015 zurück. Die provisorische mit Markierungen und Aufsätzen gesicherte Querung der Hügelstraße westlich der Raimundstraße ist stadtgestalterisch keine Lösung, die über weitere Jahre hinweg hinnehmbar ist. Bei einem Ortstermin vor ca, fünf Jahren, der von der CDU-Fraktion organisiert worden war, wurde versprochen, dass diese Stelle ordentlich mit normalen Inseln und Gehwegkanten ausgeführt wird. Wir bitten darum, dass dies vor "der nächsten grundhaften Erneuerung des Bereichs" zeitnah geschieht. Ein Zusammenhang mit anderen Straßenbaumaßnahmen im Stadtteil ist nicht erkennbar.
Inhalt
Antrag vom 21.10.2015, OF 990/9
Betreff: Querung der Hügelstraße westlich der Raimundstraße Vorgang: ST 1344/15 Der Ortsbeirat weist den Inhalt der Stellungnahme des Magistrats ST 1344 vom 11.9.2015 zurück. Die provisorische mit Markierungen und Aufsätzen gesicherte Querung der Hügelstraße westlich der Raimundstraße ist stadtgestalterisch keine Lösung, die über weitere Jahre hinweg hinnehmbar ist. Bei einem Ortstermin vor ca, fünf Jahren, der von der CDU-Fraktion organisiert worden war, wurde versprochen, dass diese Stelle ordentlich mit normalen Inseln und Gehwegkanten ausgeführt wird. Wir bitten darum, dass dies vor "der nächsten grundhaften Erneuerung des Bereichs" zeitnah geschieht. Ein Zusammenhang mit anderen Straßenbaumaßnahmen im Stadtteil ist nicht erkennbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2015STST 1344Überweg über die Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Raimundstraße fertigstellenStellungnahme
- 21. Oktober 2015Sie sind hierOFOF 990/9Querung der Hügelstraße westlich der RaimundstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.