Kreuzungsbereich der Straßen Ginsterweg und Holunderweg absichern
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Holunderweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg24.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nicht angemessene Geschwindigkeiten im Holunderweg06.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Holunderweg per E-MailBegründung
Ginsterweg und Holunderweg absichern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Straßen Ginsterweg und Holunderweg am Frankfurter Berg zwecks definitiver Klarstellung der bestehenden Parkregelungen (hier: Parkverbote) verdeutlichend abzumarkieren. Begründung: Gerade in letzter Zeit wird in dem fraglichen Bereich vor allem in Richtung Osten verbotswidrig geparkt; insbesondere werden die Regelungen zum Freihalten des Einmündungsbereichs nicht eingehalten. Beim Abbiegen vom Ginsterweg in den Holunderweg (in Fahrtrichtung rechts) wird letzterer des Öfteren so eng zugeparkt, dass PKW nur noch mit Mühe einfahren können. Nach Angaben von Anwohnern hatte zuletzt auch ein Rettungswagen Probleme bei der Durchfahrt. Ein Entfernen legaler Parkmöglichkeiten ist nicht erforderlich, da sich das Parkverbot bereits aus § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ergibt. Auf dieses Verbot soll jedoch aufgrund der besonders gravierenden Verstöße mit Hilfe von Markierungen deutlich hingewiesen werden.
Inhalt
Antrag vom 05.08.2016, OF 99/10
Betreff: Kreuzungsbereich der Straßen Ginsterweg und Holunderweg absichern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Straßen Ginsterweg und Holunderweg am Frankfurter Berg zwecks definitiver Klarstellung der bestehenden Parkregelungen (hier: Parkverbote) verdeutlichend abzumarkieren.
Begründung: Gerade in letzter Zeit wird in dem fraglichen Bereich vor allem in Richtung Osten verbotswidrig geparkt; insbesondere werden die Regelungen zum Freihalten des Einmündungsbereichs nicht eingehalten. Beim Abbiegen vom Ginsterweg in den Holunderweg (in Fahrtrichtung rechts) wird letzterer des Öfteren so eng zugeparkt, dass PKW nur noch mit Mühe einfahren können. Nach Angaben von Anwohnern hatte zuletzt auch ein Rettungswagen Probleme bei der Durchfahrt. Ein Entfernen legaler Parkmöglichkeiten ist nicht erforderlich, da sich das Parkverbot bereits aus § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ergibt. Auf dieses Verbot soll jedoch aufgrund der besonders gravierenden Verstöße mit Hilfe von Markierungen deutlich hingewiesen werden.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. August 2016 brachte CDU im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.10.2016 im OBR 10 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme