hwanheim Sindlingen Sossenheim Unterliederbach ZeilsheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Plakate von Vereinen im öffentlichen Raum weiter zulassen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Raum weiter zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen, damit die durch das Verkehrsdezernat getroffene Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird, dass Vereine keine Plakate mehr im öffentlichen Raum aufstellen dürfen, um z.B. für eigene Veranstaltungen zu werben. Begründung: Bisher war es Vereinen möglich, durch Plakate im öffentlichen Raum für eigene Veranstaltungen zu werben. Es musste dafür eine geringe Gebühr entrichtet werden und die von der Stadt autorisierten Firma Ströer hat dann eine sog. Sondernutzungserlaubnis erteilt. Jetzt hat die Firma Ströer den Vereinen jedoch mitgeteilt, dass solche Erlaubnisse auf Anweisung des Verkehrsdezernats nicht mehr erteilt werden dürfen. Die Begründung lautet, Stadtbild und Verkehrssicherheit sollen aufrecht erhalten werden. Ausnahmen gibt es nur noch, "wenn ein unmittelbares öffentliches Interesse besteht", also etwa für Plakatwerbung von Parteien vor Wahlen. Das Verkehrsdezernat verweist alternativ auf Werbemöglichkeiten wie Internet, Printmedien, Radiosendungen usw. Das ist jedoch völlig abwegig, denn die Vereine stellen gar nicht so viele Plakate für ihre Sommerfeste usw. auf, dass dadurch das Stadtbild verschandelt wird. Und wenn mal ein Plakat Autofahrern und Fußgängern die Sicht versperrt, dann kann man es ja entfernen. Wenn die Vereine nicht mehr für ihre Veranstaltungen, Feste usw. mit Plakaten auf der Straße werben dürfen, ist zu befürchten, dass dann der Weiterbestand vieler Feste und Veranstaltungen gefährdet wird, weil einfach weniger Besucher kommen. Die vom Dezernat alternativ genannten Werbeträger sind nicht geeignet als wirkungsvoller Ersatz für die Plakate zu fungieren, die im Stadtteil aufgestellt sind.
Inhalt
Antrag vom 15.04.2014, OF 988/6
Betreff: Plakate von Vereinen im öffentlichen Raum weiter zulassen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen, damit die durch das Verkehrsdezernat getroffene Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird, dass Vereine keine Plakate mehr im öffentlichen Raum aufstellen dürfen, um z.B. für eigene Veranstaltungen zu werben.
Begründung: Bisher war es Vereinen möglich, durch Plakate im öffentlichen Raum für eigene Veranstaltungen zu werben. Es musste dafür eine geringe Gebühr entrichtet werden und die von der Stadt autorisierten Firma Ströer hat dann eine sog. Sondernutzungserlaubnis erteilt. Jetzt hat die Firma Ströer den Vereinen jedoch mitgeteilt, dass solche Erlaubnisse auf Anweisung des Verkehrsdezernats nicht mehr erteilt werden dürfen. Die Begründung lautet, Stadtbild und Verkehrssicherheit sollen aufrecht erhalten werden. Ausnahmen gibt es nur noch, "wenn ein unmittelbares öffentliches Interesse besteht", also etwa für Plakatwerbung von Parteien vor Wahlen. Das Verkehrsdezernat verweist alternativ auf Werbemöglichkeiten wie Internet, Printmedien, Radiosendungen usw. Das ist jedoch völlig abwegig, denn die Vereine stellen gar nicht so viele Plakate für ihre Sommerfeste usw. auf, dass dadurch das Stadtbild verschandelt wird. Und wenn mal ein Plakat Autofahrern und Fußgängern die Sicht versperrt, dann kann man es ja entfernen. Wenn die Vereine nicht mehr für ihre Veranstaltungen, Feste usw. mit Plakaten auf der Straße werben dürfen, ist zu befürchten, dass dann der Weiterbestand vieler Feste und Veranstaltungen gefährdet wird, weil einfach weniger Besucher kommen. Die vom Dezernat alternativ genannten Werbeträger sind nicht geeignet als wirkungsvoller Ersatz für die Plakate zu fungieren, die im Stadtteil aufgestellt sind.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. April 2014 brachte der Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.