Fragen zur Zukunft der Betreuungsschule der Walter-Kolb-Schule
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Nach Auskunft des Stadtschulamtes plant die Stadt die Betreuung der Grundschulkinder in der Walter-Kolb-Schule aus der städtischen Trägerschaft in eine andere Trägerschaft zu überführen. Die Betreuungsschule bietet seit vielen Jahren 40 Kindern einen täglichen Betreuungsplatz bis 15.00 Uhr mit Mittagessen. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung der Kinder dieser Altersgruppe in Unterliederbach-Ost, einem Stadtbezirk, der aufgrund seiner sozialen Gemengelage auf eine solche Einrichtung auch künftig dringend angewiesen bleibt. In dieser Einschätzung war sich bisher die Stadt, die Walter-Kolb-Schule und alle im Stadtteil engagierten Personen und Gruppen immer einig. Es ist daher wichtig im Stadtteil zu wissen, dass die künftige Ausstattung der Betreuungsschule es auch weiterhin ermöglicht, dass sie die an sie in diesem Zusammenhang gestellten Anforderungen zu erfüllen vermag. Die Ausweitung der Betreuungszeit über 15.00 Uhr hinaus (Frage 5) ist ein längst überfälliger Schritt, der es vielen Eltern und vor allem Alleinerziehenden überhaupt erst richtig ermöglicht auch einer ausreichenden bzw. angemessenen beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können.
Inhalt
Antrag vom 04.11.2008, OF 980/6
Betreff:
Fragen zur Zukunft der Betreuungsschule der Walter-Kolb-Schule
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird beauftragt beim Magistrat zu fragen,
wie es in der Betreuungsschule der Walter-Kolb-Schule ab dem nächsten Schuljahr weiter gehen soll. Im Einzelnen sollen dazu fplgende Fragen beantwortet werden:
Welcher Träger wird die Betreuungsschule übernehmen?
Wieviele Plätze wird es geben?
Wieviele pädagogische Mitarbeiter werden in der Einrichtung arbeiten?
Wie erfolgt Vergütung und Anstellung dieser Kräfte im Vergleich zu heute?
Wird der Beitrag für die Betreuung steigen oder sinken? Wie hoch wird er sein?
Wird die Betreuungszeit ausgeweitet, wie es der Magistrat für Frankfurter Betreuungseinrichtungen (M 7, v. 18.1.2008) ja schon ab diesem Schuljahr vorsieht?
Begründung:
Nach Auskunft des Stadtschulamtes plant die Stadt die Betreuung der Grundschulkinder in der Walter-Kolb-Schule aus der städtischen Trägerschaft in eine andere Trägerschaft zu überführen.
Die Betreuungsschule bietet seit vielen Jahren 40 Kindern einen täglichen Betreuungsplatz bis 15.00 Uhr mit Mittagessen. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung der Kinder dieser Altersgruppe in Unterliederbach-Ost, einem Stadtbezirk, der aufgrund seiner sozialen Gemengelage auf eine solche Einrichtung auch künftig dringend angewiesen bleibt. In dieser Einschätzung war sich bisher die Stadt, die Walter-Kolb-Schule und alle im Stadtteil engagierten Personen und Gruppen immer einig. Es ist daher wichtig im Stadtteil zu wissen, dass die künftige Ausstattung der Betreuungsschule es auch weiterhin ermöglicht, dass sie die an sie in diesem Zusammenhang gestellten Anforderungen zu erfüllen vermag.
Die Ausweitung der Betreuungszeit über 15.00 Uhr hinaus (Frage 5) ist ein längst überfälliger Schritt, der es vielen Eltern und vor allem Alleinerziehenden überhaupt erst richtig ermöglicht auch einer ausreichenden bzw. angemessenen beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2008Sie sind hierOFOF 980/6Fragen zur Zukunft der Betreuungsschule der Walter-Kolb-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2008VV 820Fragen zur Zukunft der Betreuungsschule der Walter-Kolb-SchuleAnfrage
- 2. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 223Fragen zur Zukunft der Betreuungsschule der Walter-Kolb-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme