Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparkt
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparkt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Verkehrsüberwachung gezielt bei Abend-Veranstaltungen in der Ballsporthalle die Straßen in der Umgebung der Ballsporthalle (Heimchensiedlung, Parkstadt) kontrolliert und sicherstellt, dass widerrechtlich auf Gehwegen parkende Fahrzeughalter*innen die Erfahrung machen, dass Falschparken in der Umgebung der Ballsporthalle finanzielle Konsequenzen hat. Verkehrs behindernd abgestellte Fahrzeuge sind darüber hinaus abschleppen zu lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch Radverkehr und Fußverkehr als Verkehr zu gelten hat und das Zuparken der entsprechenden Wege eben auch Verkehrsbehinderung darstellt. Begründung: Es geht die Vermutung um, dass bei Abend-Veranstaltungen in der Ballsporthalle seitens der Verkehrsüberwachung nicht kontrolliert wird. Dies muss durch tatkräftiges Handeln widerlegt werden. Es darf keine rechtsfreien Räume oder Zeiten geben, in denen die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen den stärkeren schutzlos ausgeliefert sind. Die von einer Anwohnerin aufgenommen Fotos zeigen, dass die Gehwege nicht mehr benutzbar sind.
Inhalt
Antrag vom 10.03.2019, OF 965/6
Betreff: Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparkt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Verkehrsüberwachung gezielt bei Abend-Veranstaltungen in der Ballsporthalle die Straßen in der Umgebung der Ballsporthalle (Heimchensiedlung, Parkstadt) kontrolliert und sicherstellt, dass widerrechtlich auf Gehwegen parkende Fahrzeughalter*innen die Erfahrung machen, dass Falschparken in der Umgebung der Ballsporthalle finanzielle Konsequenzen hat. Verkehrs behindernd abgestellte Fahrzeuge sind darüber hinaus abschleppen zu lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch Radverkehr und Fußverkehr als Verkehr zu gelten hat und das Zuparken der entsprechenden Wege eben auch Verkehrsbehinderung darstellt.
Begründung: Es geht die Vermutung um, dass bei Abend-Veranstaltungen in der Ballsporthalle seitens der Verkehrsüberwachung nicht kontrolliert wird. Dies muss durch tatkräftiges Handeln widerlegt werden. Es darf keine rechtsfreien Räume oder Zeiten geben, in denen die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen den stärkeren schutzlos ausgeliefert sind. Die von einer Anwohnerin aufgenommen Fotos zeigen, dass die Gehwege nicht mehr benutzbar sind.Nebenvorlage: Antrag vom 24.03.2019, OF 973/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2019Sie sind hierOFOF 965/6Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparktOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. März 2019OMOM 4477Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparktDirektanregung
- 24. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1186Unterliederbach: Gehwege bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle zugeparktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme