Umgestürzter Elektro-Verteilerkasten der Telekom Deutschland GmbH
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der Telekom Deutschland GmbH Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Telekom ihren schon vor mehreren Jahren umgestürzten und funktionslosen Stromverteilerkasten an der Ecke Sossenheimer Weg/Ludwig-Jost-Allee endlich entsorgt. Begründung: Bereits vor mehreren Jahren ist der Elektro-Verteilerkasten an der Ecke Sossenheimer Weg/Ludwig-Jost-Allee, der der Telekom gehört, umgestürzt. Ganz offenbar hat er keine Funktion mehr, ist aber trotzdem von der Telekom seither in dem kleinen dort befindlichen öffentlichen Grünstreifen liegengelassen worden. Der Antragsteller hat sich schon an das Straßenbauamt (ASE) der Stadt gewandt und die dortigen Mitarbeiter haben die Telekom gebeten, ihr kaputtes Eigentum zu entsorgen. Zuletzt erst wieder im März/April diesen Jahres. Aber es geschieht nichts. Tatsächlich zieht der alte umgestürzte Kasten seit all den Jahren, die er jetzt schon an Ort und Stelle verblieben ist, immer wieder weiteren Sperrmüll bzw. ausrangierte Gegenstände an, die dann dort zusätzlich die Umgebung verschandeln. Die ganze Ecke dort macht deshalb seit Jahren einen dauerhaften Eindruck der Verwahrlosung. Es kann doch nicht sein, dass ein so großes renommiertes Unternehmen wie die Telekom, ihre kaputten Gerätschaften einfach im öffentlichen Raum herumliegen lässt und damit zu der so oft - mit Recht - beklagten Verwahrlosung in den Städten beiträgt!
Inhalt
Antrag vom 01.06.2016, OF 95/6
Betreff: Umgestürzter Elektro-Verteilerkasten der Telekom Deutschland GmbH
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Telekom ihren schon vor mehreren Jahren umgestürzten und funktionslosen Stromverteilerkasten an der Ecke Sossenheimer Weg/Ludwig-Jost-Allee endlich entsorgt.
Begründung: Bereits vor mehreren Jahren ist der Elektro-Verteilerkasten an der Ecke Sossenheimer Weg/Ludwig-Jost-Allee, der der Telekom gehört, umgestürzt. Ganz offenbar hat er keine Funktion mehr, ist aber trotzdem von der Telekom seither in dem kleinen dort befindlichen öffentlichen Grünstreifen liegengelassen worden. Der Antragsteller hat sich schon an das Straßenbauamt (ASE) der Stadt gewandt und die dortigen Mitarbeiter haben die Telekom gebeten, ihr kaputtes Eigentum zu entsorgen. Zuletzt erst wieder im März/April diesen Jahres. Aber es geschieht nichts. Tatsächlich zieht der alte umgestürzte Kasten seit all den Jahren, die er jetzt schon an Ort und Stelle verblieben ist, immer wieder weiteren Sperrmüll bzw. ausrangierte Gegenstände an, die dann dort zusätzlich die Umgebung verschandeln. Die ganze Ecke dort macht deshalb seit Jahren einen dauerhaften Eindruck der Verwahrlosung. Es kann doch nicht sein, dass ein so großes renommiertes Unternehmen wie die Telekom, ihre kaputten Gerätschaften einfach im öffentlichen Raum herumliegen lässt und damit zu der so oft - mit Recht - beklagten Verwahrlosung in den Städten beiträgt!Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2016Sie sind hierOFOF 95/6Umgestürzter Elektro-Verteilerkasten der Telekom Deutschland GmbHOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Juni 2016OMOM 249Umgestürzter Elektro-Verteilerkasten der Telekom Deutschland GmbHDirektanregung
- 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1050Umgestürzter Elektro-Verteilerkasten der Telekom Deutschland GmbHStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme