Weitere Schulentwicklung im Stadtteil Dornbusch Gymnasium im Norden Frankfurts
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Stadtteil Dornbusch Gymnasium im Norden Frankfurts Vorgang: ST 635/15 Der Magistrat berichtet in seiner Stellungnahme ST 635, dass der Umzug der Hermann-Herzog-Schule auf ein Grundstück am Sommerhofpark geplant sei. Er geht weiter davon aus, dass der Umzug im Jahre 2017 vollzogen sein wird. Mit dem Auszug der Hermann Herzog Schule ergeben sich neue Möglichkeiten zur Nutzung des Geländes. Sowohl die benachbarte Förderschule als nicht zuletzt auch die Anne-Frank-Realschule könnten von der Neuaufteilung des Geländes profitieren. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, ein Gespräch mit den betroffenen Schulen zu führen, um deren Wünsche und Zielvorstellungen zu erfahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird deshalb gebeten, einen Ortstermin zur organisieren.
Inhalt
Antrag vom 18.06.2015, OF 942/9
Betreff: Weitere Schulentwicklung im Stadtteil Dornbusch Gymnasium im Norden Frankfurts Vorgang: ST 635/15 Der Magistrat berichtet in seiner Stellungnahme ST 635, dass der Umzug der Hermann-Herzog-Schule auf ein Grundstück am Sommerhofpark geplant sei. Er geht weiter davon aus, dass der Umzug im Jahre 2017 vollzogen sein wird. Mit dem Auszug der Hermann Herzog Schule ergeben sich neue Möglichkeiten zur Nutzung des Geländes. Sowohl die benachbarte Förderschule als nicht zuletzt auch die Anne-Frank-Realschule könnten von der Neuaufteilung des Geländes profitieren. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, ein Gespräch mit den betroffenen Schulen zu führen, um deren Wünsche und Zielvorstellungen zu erfahren.
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird deshalb gebeten, einen Ortstermin zur organisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2015STST 635Gymnasium im Norden FrankfurtsStellungnahme
- 18. Juni 2015Sie sind hierOFOF 942/9Weitere Schulentwicklung im Stadtteil Dornbusch Gymnasium im Norden FrankfurtsOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme